Garantie- und Gewährleistungsrichtlinie

1. Gesetzliche Mängelhaftung

Es gelten die gesetzlichen Rechte bei Sachmängeln. Ein Produkt muss den vereinbarten und gesetzlich maßgeblichen Anforderungen entsprechen. Gesetzliche Ansprüche bestehen unabhängig von der zusätzlich angebotenen freiwilligen Rückgabe innerhalb von 30 Tagen.

2. Keine zusätzliche freiwillige Garantie

derelico räumt derzeit keine eigene zusätzliche kommerzielle Garantie ein. Dies berührt die gesetzlichen Ansprüche aus der Gewährleistung nicht.

3. Sachmängel und Nacherfüllung

Ist ein gekauftes Produkt bei Gefahrübergang mangelhaft, können Verbraucher zunächst nach den gesetzlichen Voraussetzungen Nacherfüllung verlangen, insbesondere durch Reparatur oder Lieferung mangelfreier Ware. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechte für Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz bleiben unberührt.

4. Kosten der Nacherfüllung

Bei berechtigten Ansprüchen trägt der Verkäufer die gesetzlich notwendigen Aufwendungen der Nacherfüllung, insbesondere erforderliche Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Bei mehrteiligen Gartenhäusern, Gartenboxen, Gartentischen und sonstigen Möbeln kann im Einzelfall ein Austausch betroffener Teile oder eine andere gesetzlich zulässige Nacherfüllung erforderlich sein.

5. Mangel melden

Wenn ein Mangel festgestellt wird, kontaktieren Sie aide@derelico.com mit Ihrer Bestellnummer und einer Beschreibung. Fotos oder Videos können die Bearbeitung erleichtern, sind aber nicht generell Voraussetzung für Ihre gesetzlichen Rechte. Eine Meldung innerhalb von 24 Stunden ist nicht vorgeschrieben und ihr Unterlassen führt nicht zum Verlust gesetzlicher Mängelansprüche.

6. Dauer und Beweislast

Es gelten die gesetzlichen Fristen und Beweislastregeln für Verbrauchsgüterkäufe. Die gesetzlichen Mängelansprüche bei beweglichen Sachen bestehen grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung, vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Regelungen.

7. Fehlbedienung und gewöhnliche Abnutzung

Nicht jeder Schaden, der nach der Übergabe auftritt, beruht auf einem bei Gefahrübergang vorhandenen Sachmangel. Die Bewertung hängt vom tatsächlichen Produktzustand, den vereinbarten Eigenschaften und gesetzlichen Beweislastregeln ab. Eine pauschale Haftungsfreistellung wegen Montage oder Nutzung besteht nicht.

Für die Meldung von Transportschäden, Fehlteilen und Falschlieferungen beachten Sie bitte auch Beschädigte oder fehlerhafte Ware.